Aktuell wird unsere Anlage Vertreten durch den Vereinsvorstand

Jürgen Bathe

Jürgen Bathe

Erster Vorsitzender

Udo de Groot

Udo de Groot

Zweiter Vorsitzender

Frank Kötter

Frank Kötter

Kassierer

Ulla Bathe

Ulla Bathe

Schriftführerin

Fachberater

Chronik

Unsere kleine Chronik des Kleingartenvereins „Brookweg“
Die Ursprünge der Kleingartenanlage „Brookweg“ gehen auf das Jahr 1934 zurück. In diesem Jahr wurde auf Initiative des Lehrers Heinrich Roleff der „Kleingärtnerverein Emsdetten in der Stadtgruppe Münster“ gegründet und drei verschiedene Grundstücke im Gemeindegebiet Emsdetten gepachtet.

Daraus entstanden schließlich die Kleingartenanlagen „Brookweg“, „Ossenkamp“ und „Telgengrund“. Die Gründungsversammlung fand am 18. 8. 1935 unter Leitung von Herrn Roleff statt.

Damals hatte das Ackergrundstück am Brookweg (neben der Firma Wölte, heute Jibi-Markt) eine Größe von ca. 20.000 qm und wurde in 47 Parzellen zu 325 bis 552 qm aufgeteilt.

Zum 1. 1. 1947 trennte sich der Kleingartenverein Emsdetten (es existierten mittlerweile 5 Anlagen) vom Stadtverband Münster und bildete einen eigenen Stadtverband.

Am 13. 6. 1963 wurde das neue Vereinshaus – dank tatkräftiger Mithilfe aller Vereinsmitglieder für nur 8.000 DM erstellt – seiner Bestimmung übergeben. Die Toilettenanlage und das Gerätehaus folgten 1973. Im Jahr 1976 war dann die Erweiterung mit Thekenausschank fertig.

In den nächsten Jahren expandierte die benachbarte Firma Wölte und benötigte das Land der bisherigen Kleingartenanlage zum Bau einer Halle. Dadurch wurde eine Verlagerung der gesamten Kleingartenanlage erforderlich.

Nach zähen Verhandlungen mit den Mitgliedern und der Stadt Emsdetten wurden 1979 schließlich die ersten Gärten aufgegeben. Am 15. 10. 1983 wurde die neue Anlage am heutigen Standort durch den Bürgermeister A. Heitjans übergeben – aber erst am 22. 9. 1984 im neuerbauten Vereinshaus offiziell eingeweiht.

 

Die Vorsitzenden seit Gründung des Vereins:
1935 — 1947 Heinrich Roleff
1948 — 1952 Albert Peters
1952 — 1961 Hermann Stapper
1961 — 1965 Franz Wälte
1965 — 1977 Josef Hemesat
1977 — 1979 Hermann Bemborn
1979 — 1981 Hermann Stapper
1981 — 1989 Hubert Austrup
1989 — 1997 Reinhard Remke
1997 — 2002 Heinz Weischer
2002 — 2016 Peter Dreyer
2016 — 2021 Ingo Bußmann
2021 — 2023 Markus Post

Unsere Insektenhotels

In der Kleingartenanlage „Brookweg“ wurden zwei aufwendig gestaltete Insektenhotels errichtet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Auf Initiative des Kleingärtners und Imkers Klaus Besseling wurden sie von zwei fachkundigen Vereinsmitgliedern in ungezählten Stunden gebaut. Vom Sternbusch gut einzusehen wurde ein Haus auf der Imker-Parzelle errichtet. Die andere Anlage wurde am Vereinsheim in der Nähe des Brookweges aufgestellt (siehe Foto).

Gartenfreund Helmut Stegemann übernahm die Kosten für die Materialien des zweiten Hauses.

Die komfortablen „Hotels“ bestehen aus einer gut drei Quadratmeter großen Kastenwand, die sich aus 10 Holzfächern zusammensetzt. Diese sind mit verschiedenen Materialien wie Reetrohren, Weidengeflecht, Rundhölzern, kleinen Lochziegeln usw. ausgestattet.

Als Besonderheit wurde ein Fach mit Löchern versehen, hinter denen sich Glasröhrchen verbergen. Diese Wand läßt sich öffnen, so dass der interessierte Besucher direkt in die Nistplätze hineingucken kann. Um das Insektenhaus gegen Regen abzuschirmen, wurde der Holzbau überdacht. So können im Dachboden auch noch Fledermäuse ein Zuhause finden!

Das Insektenhotel soll als Unterschlupf und Nisthilfe für Wildbienen, Schlupfwespen, Hummeln, Florfliegen und anderen Insekten dienen, deren Lebensraum stark eingeschränkt ist.

Die meisten Hautflügelarten, die in Höhlen nisten, bohren ihre Brutröhren nicht selbst. Vielmehr beziehen sie bereits vorhandene Bohrgänge, in denen Sie ihre Brutzellen bauen. Diese Bohrgänge werden meist von Käfern auf der Suche nach Nahrung erzeugt. Die ökologische und (land-)wirtschaftliche Bedeutung dieser Insektengruppen ist beachtlich, da sie Bestände anderer „Schadinsekten“ wie z. B. Blattläuse regulieren.

Zusätzlich spielen sie als Bestäuber eine wichtige Rolle in unserem Naturhaushalt. Da in unserer Landschaft inzwischen natürliche Nistplätze wie Totholzbestände, lange liegende Holz- und Strohlager, Mauern mit Weidegeflecht und losem Putz usw. fehlen, sind die Insekten häufig auf solche künstlichen Nisthilfen angewiesen.

So dient die Anlage nicht nur der Erhaltung der Artenvielfalt, sondern soll auch den Gartenfreunden bei der Bekämpfung von Schadinsekten und bei der Bestäubung der Obstbaumblüten helfen.

Gartenordnung

1. Der Kleingarten ist in einem guten Kulturzustand zu halten. Mindestens 1/3 der Fläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.

2. Die ökologische Gartenbewirtschaftung sollte vorrangig betrieben werden. Pflanzliche Abfälle sind zu kompostieren und dem Garten wieder zuzuführen. Der Gifteinsatz zur Unkrautvernichtung ist nicht erlaubt.

3. Die Anpflanzung von Gehölzen, die höher als 3 m werden, ist nicht erlaubt. Ausnahmen kann es bei einigen Obstbäumen geben.

4. Hecken zur Wegeabgrenzung und zum Nachbarn dürfen innerhalb der Anlage höchstens auf einer Höhe von 1,40 m gehalten werden.

5. Vögel und andere wild lebende Tiere finden in der Wallhecke Unterschlupf- und Brutmöglichkeiten. Sie darf deshalb ohne Zustimmung des Vorstandes weder verändert noch als Lagerplatz genutzt werden.

6. Im Kleingarten ist eine Laube mit höchstens 24 qm Grundfläche (einschliesslich überdachtem Freisitz) zulässig. Vor Baubeginn oder baulichen Veränderungen ist die Zustimmung des Vereinsvorstandes erforderlich. Eine dauerhafte Bewohnung der Laube ist nicht gestattet.

7. Fäkalienbehälter oder Sickergruben dürfen im Kleingarten nicht installiert werden.

8. Eine den Nachbarn belästigende Geräuschentwicklung ist zu unterlassen. Lärmverursachende Gartengeräte und Maschinen dürfen werktags von 8.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr betrieben werden.

9. Die Benutzung der Strom- und Wasseranschlüsse ist nur mit den vom Verein hierfür vorgesehenen Zählern zulässig.

10. Ein künstlich angelegter Teich sollte höchstens eine Größe von 4 qm haben.

11. Eine Kleintierhaltung ist nur mit Zustimmung des Vereinsvorstandes möglich. Es ist untersagt, Großvieh, Hunde, Katzen und Tauben zu halten. Mitgeführte Hunde sind anzuleinen.

12. An der vom Vorstand beschlossenen Gemeinschaftsarbeit (Pflichtarbeit), hat sich jedes Vereinsmitglied mit der vereinbarten Arbeitsleistung (12 Stunden pro Garten und Jahr) zu beteiligen. Nicht geleistete Pflichtarbeit wird mit 20,– € pro Stunde in Rechnung gestellt.

13. Die Übergabe von Gärten und der Verkauf von Gartenlauben ist nur mit der Zustimmung des Vorstandes gestattet.